
Die Frage ist nicht ob, sondern ob Sie es merken.
Angreifer bleiben oft monatelang unbemerkt im Netz, bevor sie zuschlagen. In dieser Zeit sehen sie zu, sichern Zugänge ab und suchen die wertvollen Daten. Ein Penetration Test beantwortet die Frage, wo jemand hereinkommen könnte. Er beantwortet nicht die Frage, ob längst jemand da ist.
Genau danach suchen wir: nach Spuren tatsächlicher Aktivität. Wir analysieren Protokolle, Systeme und Netzwerkverkehr auf Anzeichen einer Kompromittierung – und sagen Ihnen belastbar, was wir gefunden haben und was nicht.
Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch. Wir analysieren Ihre Situation und empfehlen den passenden Ansatz.
Anfragen0800 20 60 900Wir prüfen nicht, was möglich wäre, sondern was passiert ist. Ein anderer Blick, andere Werkzeuge.
Wo es darauf ankommt, sichern wir Datenträger gerichtsverwertbar und werten sie aus: gelöschte Dateien, Zeitstempel, Registry-Spuren, Reste im Arbeitsspeicher. Genau dort steht, was ein Angreifer getan hat – auch wenn er aufgeräumt hat.
Gefundene Schadsoftware analysieren wir selbst, statt uns auf die Einschätzung eines Virenscanners zu verlassen. Erst daraus ergibt sich, was das Programm konnte, wohin es Daten geschickt hat und ob es sich weiterverbreitet hat.
Wir übergeben Ihnen keinen Befund und verabschieden uns. Auf Wunsch begleiten wir die Incident Response: Eindämmung, Bereinigung und die Reihenfolge, in der Sie vorgehen sollten, ohne dem Angreifer Zeit zu geben.
Unsere Analysten haben reale Angriffe aufgearbeitet. Sie kennen die Spuren, die Angreifer hinterlassen – und die, die sie zu verwischen versuchen.
Sie bekommen eine belastbare Einschätzung, keine Wahrscheinlichkeitsrechnung. Wenn wir etwas finden, sagen wir auch, seit wann und wie weit es reicht.
Wir klären, welche Systeme betrachtet werden und welche Beobachtungen den Verdacht ausgelöst haben. Bei akutem Verdacht steht die Sofortberatung am Telefon davor – damit keine Spuren vernichtet werden.
Erfassung von Protokolldaten, Systemartefakten, Netzwerkverkehr und – wo nötig – forensischen Datenträger- und Speicherabbildern. Der Betrieb läuft dabei weiter, und die Untersuchung bleibt für einen möglicherweise anwesenden Angreifer unauffällig.
Abgleich mit bekannten Angriffsmustern und Indikatoren, dazu die Suche nach Auffälligkeiten, die zu keinem Muster passen.
Gefundene Schadsoftware wird zerlegt: Funktionsumfang, Kommunikationswege, Persistenzmechanismen. Daraus ergibt sich, wonach auf den übrigen Systemen zu suchen ist.
Falls wir fündig werden: Zeitlinie des Vorfalls, betroffene Systeme, Umfang des Zugriffs – und die Frage, welche Daten abgeflossen sein können.
Konkrete Schritte in der richtigen Reihenfolge: Eindämmung, Bereinigung, nachhaltige Absicherung. Auf Wunsch begleiten wir die Umsetzung.
Rufen Sie uns an: 0800 20 60 900. Und bevor Sie etwas anderes tun – schalten Sie betroffene Systeme nicht ab und installieren Sie nichts neu. Ein Neustart oder eine Neuinstallation vernichtet genau die Spuren, die wir zur Aufklärung brauchen, und Sie wissen hinterher nicht, was abgeflossen ist. Systeme vom Netz zu trennen ist dagegen meist in Ordnung; wir stimmen das kurz ab.
Ein Pentest sucht nach Schwachstellen, die ein Angreifer ausnutzen könnte – Blickrichtung Zukunft. Ein Compromise Assessment sucht nach Spuren, dass jemand bereits da war oder noch ist – Blickrichtung Vergangenheit und Gegenwart. Die Werkzeuge und die Vorgehensweise sind grundverschieden, und ein bestandener Pentest sagt nichts darüber aus, ob Sie sauber sind.
Wir arbeiten bewusst so, dass er es möglichst nicht merkt. Deshalb erheben wir zunächst vorhandene Daten und beobachten, statt sofort einzugreifen. Wer zu früh anfängt aufzuräumen – Passwörter zurücksetzen, Konten sperren –, warnt den Angreifer, der daraufhin seine verbliebenen Zugänge nutzt. Aufgeräumt wird deshalb erst, wenn das Bild vollständig ist.
Dann ist das ein wertvolles Ergebnis, und wir sagen auch klar dazu, worauf es sich stützt und wo die Grenzen liegen – etwa wenn Protokolldaten nur wenige Wochen zurückreichen. Häufig fällt bei der Untersuchung zusätzlich auf, wo Ihre Protokollierung Lücken hat. Diese Empfehlungen bekommen Sie ebenfalls; sie sind der Unterschied, ob Sie den nächsten Vorfall bemerken.
Möglicherweise ja – bei Betroffenheit personenbezogener Daten gilt in aller Regel eine Meldefrist von 72 Stunden gegenüber der Aufsichtsbehörde, für KRITIS-Betreiber und unter NIS2 gelten eigene, teils kürzere Fristen. Wir sind keine Rechtsberatung, liefern Ihnen aber die technische Faktenlage in der Form, die Sie und Ihre Juristen für diese Entscheidung brauchen – und zwar früh genug im Prozess.
Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch. Wir analysieren Ihre Situation und empfehlen den passenden Ansatz.
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